Wutscher-Vollkasko-Schutz
Wutscher-Vollkasko Schutz – für noch mehr Sicherheit
Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Trotz sorgfältiger Pflege können unvorhergesehene Ereignisse wie Stürze, Wasserschäden oder technische Mängel dazu führen, dass Ihre Hörgeräte einen Defekt aufweisen. Reparaturen oder der Kauf neuer Geräte können kostspielig sein, insbesondere wenn die Hörgeräte noch neu sind. Der Wutscher-Vollkasko-Schutz übernimmt die Kosten für Neuanschaffung oder Reparatur abzüglich 35% Selbstbehalt. Bei Reparaturen, die zum Teil von der Krankenkasse übernommen werden, entfällt der Selbstbehalt.

Was ist nicht abgedeckt:
01
Vorsätzlicher Verlust und Beschädigung
02
Hörgeräte Zubehör inklusive Ladegeräte
03
Ohrstücke bei anatomischen Veränderungen
04
Abnutzungs- und Alterserscheinungen, welche die Funktion beeinträchtigen


FAQ
Der Selbstbehalt bei Neuanschaffung oder Reparatur beträgt 35%. Bei Reparaturen, die zum Teil von der Krankenkasse übernommen werden, entfällt der Selbstbehalt.
Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob man selbst schuld ist oder ein Fremdverschulden vorliegt.
Der Wutscher Vollkasko-Schutz ersetzt 65% der Kosten unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.