Hörgeräte: Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Alles Wichtige zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse


Alles Wichtige zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Aktiv an lebhaften Unterhaltungen teilnehmen und mühelos hören, wenn es darauf ankommt: Hörgeräte können die Lebensqualität deutlich verbessern, doch die Anschaffungskosten stellen für viele Menschen eine Herausforderung dar. Glücklicherweise bietet die Krankenkasse in Österreich finanzielle Unterstützung für Hörgeräte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie hoch die Zuschüsse sind.
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die aktuellen Zuschüsse für Kassenhörgeräte in Österreich betragen:
Diese Beträge gelten für Standardgeräte. Sollten Sie ein Hörgerät mit erweiterten Funktionen auswählen, können zusätzliche Kosten entstehen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. In solchen Fällen wird der bewilligte Betrag von der Krankenkasse direkt mit uns verrechnet und Sie tragen lediglich die Differenz.
In einigen Fällen können unter bestimmten Voraussetzungen höhere Zuschüsse gewährt werden. Diese Sonderregelungen für Zusatzleistungen betreffen:
Diese Sonderregelungen erfordern eine zusätzliche Prüfung. Es empfiehlt sich daher, eine individuelle Beratung bei einer Hörakustikerin oder einem Hörakustiker in Anspruch zu nehmen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.