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Hörgeräte: Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Alles Wichtige zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Aktiv an lebhaften Unterhaltungen teilnehmen und mühelos hören, wenn es darauf ankommt: Hörgeräte können die Lebensqualität deutlich verbessern, doch die Anschaffungskosten stellen für viele Menschen eine Herausforderung dar. Glücklicherweise bietet die Krankenkasse in Österreich finanzielle Unterstützung für Hörgeräte, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie hoch die Zuschüsse sind.

Verkäuferin bei der Erklärung eines Hörgerätes

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ärztliche Verordnung: Eine HNO-Ärztin oder ein HNO-Arzt muss die Notwendigkeit eines Hörgeräts feststellen und eine Verordnung ausstellen. Diese Verordnung dient als Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
  2. Auswahl der Hörgeräte: Mit der ärztlichen Verordnung gehen Sie in eine hören!wutscher-Filiale. Unsere Profis vor Ort stellen Ihnen die neuesten Hörlösungen vor und wählen mit Ihnen ein passendes Hörgerät aus, das Ihren Bedürfnissen entspricht.
  3. Genehmigung durch die Krankenkasse: Die Verordnung muss bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Wir bei hören!wutscher übernehmen die Antragstellung und Direktverrechnung mit der Krankenkasse gerne für Sie.

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Höhe der Zuschüsse

Die aktuellen Zuschüsse für Kassenhörgeräte in Österreich betragen:

  • Einseitige Versorgung (ein Hörgerät): € 792,00 inkl. MwSt.
  • Beidseitige Versorgung (zwei Hörgeräte): € 1.425,60 inkl. MwSt.

Diese Beträge gelten für Standardgeräte. Sollten Sie ein Hörgerät mit erweiterten Funktionen auswählen, können zusätzliche Kosten entstehen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. In solchen Fällen wird der bewilligte Betrag von der Krankenkasse direkt mit uns verrechnet und Sie tragen lediglich die Differenz.

In einigen Fällen können unter bestimmten Voraussetzungen höhere Zuschüsse gewährt werden. Diese Sonderregelungen für Zusatzleistungen betreffen: 

  • Berufliche Nutzung: Personen, die auf gutes Hören im Beruf angewiesen sind, können unter Umständen zusätzliche Unterstützung erhalten.
  • Besondere medizinische Bedürfnisse: Bei speziellen Hörminderungen können ebenfalls erweiterte Leistungen beantragt werden.

Diese Sonderregelungen erfordern eine zusätzliche Prüfung. Es empfiehlt sich daher, eine individuelle Beratung bei einer Hörakustikerin oder einem Hörakustiker in Anspruch zu nehmen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.

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